Pflegehilfsmittel
Hilfsmittel im häuslichen Umfeld und zur Fortbewegung
Hygiene ist besonders in der heutigen Zeit extrem wichtig in der Pflege. Nutzen Sie daher die Möglichkeit auf Ihre kostenfreien, zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel.
Pflegebedürftige haben in Deutschland einen Anspruch auf die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, die zu Erleichterung der Pflege oder Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen.
Voraussetzung für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln:
- Ein anerkannter Pflegegrad der betroffenen Person
- Der oder die Pflegebedürftige lebt zuhause, in einem betreuten Wohnen oder in einer Wohngemeinschaft
- Sie oder er wird von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt
Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Hände- oder Flächendesinfektionsmittel, Handschuhe, Mundschutz, FFP2-Masken oder Krankenunterlagen. Wir beraten Sie gerne, welche Hilfsmittel für Sie am geeignetsten sind.
Sie Fragen, Wir Antworten
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Pflegemittel.
Sie können auswählen, was Sie bekommen möchten. Oben sind die Hilfsmittel benannt. Gemeinsam werden wir die Produkte zusammenstellen, die Sie für die Pflege benötigen, bis zu einem Gesamtwert von 40 €.
Unser Rundum-Service
Kommen Sie mit einer Kopie der Genehmigung/Anerkennung des Pflegegrades bei uns vorbei (Frankfurterstr. 32). Wir beraten Sie, welche Hilfsmittel für Sie die richtigen sind und kümmern uns um die Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse.
Wir beraten Sie, nach telefonischer Terminabsprache, gerne welche Hilfsmittel für Sie die richtigen sind. Sie können uns auch eine Mail an pflege@busch-gz.de senden oder nutzen Sie das Kontaktformular und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.